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VGH Bayern, 10.07.1997 - 7 B 96.4211 |
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Verfahrensgang
- VGH Bayern, 10.07.1997 - 7 B 96.4211
- BVerwG, 02.06.1998 - 6 B 78.97
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 29.04.2009 - 7 ZB 08.996
Erste Juristische Staatsprüfung; Wiederholungsprüfung; Antwortspielraum des …
Auch das hierzu vom Landesjustizprüfungsamt durchgeführte Nachprüfungsverfahren gemäß § 30a JAPO 1993, das während des bereits anhängigen Verwaltungsstreitverfahrens durchgeführt werden konnte (vgl. BayVGH vom 10.7.1997 Az. 7 B 96.4211), hat keine Bewertungsfehler ergeben. - VG Würzburg, 19.02.2021 - W 9 K 20.921
Mündlicher Teil der Jägerprüfung, gerichtliche Überprüfungskompetenz von …
Den Prüfern ist es unbenommen, eine gewichtige Sicherheitsfrage besonders und ausschlaggebend zu gewichten, weil diesbezüglich die Folgen von Verstößen ganz gravierend sein können, sodass der Prüfer bei mündlichen Prüfungen eine ausschlaggebend negative Bewertung bereits dann geben kann, wenn auch nur eine Frage unzutreffend beantwortet ist, sofern er darlegt, dass Gründe dafürsprechen, dass diese Frage besonders gewichtig und geeignet ist, etwaig vorhandene brauchbare Ansätze zu entwerten, sodass es sich deshalb im Gesamtergebnis nach der Beurteilung des Prüfers nur um eine völlig unbrauchbare Leistung handelt (vgl. BayVGH, B.v. 14.7.1993 - 19 CE 93.1848 - beck; VG Augsburg, U.v. 27.1.2004 - Au 9 K 03.198 - juris Rn. 28, unter Verweis auf BayVGH, B.v.19.4.1999 - 7 ZB 99.440 und BayVGH, U.v. 10.7.1997 - 7 B 96.4211, bestätigt durch BVerwG, B.v. 2.6.1998 - 6 B 78.97).